Öffentliche Sicherheit & Ordnung

Zuständigkeiten

Gemeinde Diespeck und Gemeinde Münchsteinach

Herr Florian Sacher

Zimmer: 004

Telefon: 09161/8885-16

E-Mail: florian.sacher@vg-diespeck.de

Gemeinde Gutenstetten und Markt Baudenbach

Herr Daniel Würffel

Zimmer 005

Telefon: 09161/8885-15

E-Mail: daniel.wuerffel@vg-diespeck.de

Veranstaltungen - Öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, Anzeige und Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Voraussetzungen

Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.

Fristen

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. die Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltung ist möglichst frühzeitig einzureichen. Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Der Antrag auf Erlaubniserteilung muss der zuständigen Behörde so rechtzeitig vorliegen, dass ihr ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

Kosten

  • 7,50 Euro Gebühr für die Niederschrift

  • 15,00 Euro Gebühr für den Bescheid mit Anordnungen

  • 30,00 Euro Gebühr für die Erlaubnis

Vorübergehende gaststättenrechtliche Gestattung aus besonderen Anlass, Erteilung

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes.

Beschreibung

Eine vorübergehende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig. Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.

Voraussetzungen

Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.

Fristen

Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (2 Wochen vorher) schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

Kosten

  • 1. Tag - 25,00 Euro

  • 2. bis 4. Tag je 20,00 Euro

  • ab 5. Tag 10,00 Euro pro weiteren Tag

Verkehrsrechtliche Anordnung

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine vorübergehende, zeitlich beschränkte Nutzung, die den öffentlichen Verkehrsraum berührt.

  • Es gibt keine (anderen) öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

  • Es entsteht keine Kollision mit anderen Baustellen in der Umgebung.

Verfahrensablauf

  • Die Baufirma (nicht der Bauherr) stellt einen Antrag auf Genehmigung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

  • Je nach Sachlage kann ein Ortstermin zur genauen Abstimmung notwendig werden. Danach erfolgt die verkehrsrechtliche Anordnung.

Fristen

  • Der Antrag muss spätestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Nutzung bei Verwaltungsgemeinschaft Diespeck, gestellt sein.

  • Die Gültigkeit bezieht sich auf den beantragten Zeitraum

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

  • Einen amtlichen Lageplan.

  • Einen Plan, mit dem die Verkehrsführung an der Baustelle dargestellt ist

  • Ggf. bei Einsatz von Lichtsignalanlagen sind Signallagepläne sowie Signalzeitenpläne mit Einsatzzeiten einzureichen.

Genehmigung einer straßenrechtlichen Sondernutzung mit oder ohne verkehrsrechtliche Anordnung

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine vorübergehende, zeitlich beschränkte Nutzung, die den öffentlichen Verkehrsraum berührt.

  • Die Nutzung steht im Zusammenhang mit Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen eines neben der öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Grundstücks (gesteigerter Anliegergebrauch).

  • Es gibt keine (anderen) öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

  • Es entsteht keine Kollision mit anderen Baustellen in der Umgebung

Verfahrensablauf

Die Baufirma (nicht der Bauherr) stellt einen Antrag auf Genehmigung einer straßenrechtlichen Sondernutzung. Sofern sich diese Nutzung auf den Straßenverkehr auswirkt muss parallel auch die Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Verkehrsbehörde beantragt werden.
Je nach Sachlage kann ein Ortstermin zur genauen Abstimmung notwendig werden. Danach erfolgt die Genehmigung und verkehrsrechtliche Anordnung.

Fristen

Der Antrag muss spätestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Nutzung bei Verwaltungsgemeinschaft Diespeck, gestellt sein.
Die Gültigkeit bezieht sich auf den beantragten Zeitraum

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

  • Einen amtlichen Lageplan.

  • Ggf. einen Plan, mit dem die Verkehrsführung an der Baustelle dargestellt ist

  • Ggf. bei Einsatz von Lichtsignalanlagen sind Signallagepläne sowie Signalzeitenpläne mit Einsatzzeiten einzureichen.