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Informationen für Neubürger

Herzlich willkommen in der VG-Diespeck!

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine unserer Mitgliedsgemeinden als Wohnort und Lebensmittelpunkt entschieden haben.

Woran Neubürger denken müssen

Ihren neuen Wohnsitz in der VG müssen Sie innerhalb 14 Tagen nach Einzug bei der Meldebehörde im VG-Rathaus anmelden.
Auch Ihre Ausweisdokumente werden bei der Anmeldung geändert – bitte daher alle noch gültigen Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis vorlegen, auch die Ihrer Kinder.
Auf Wunsch wird eine Übermittlungssperre Ihrer persönlichen Daten bei Anmeldung bei der Meldebehörde eingetragen.

Wenn Sie zur Miete wohnen

Bitte bringen Sie die Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt von Ihrem Vermieter, zur Anmeldung mit. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung, Namen der meldepflichtigen Personen.

Wenn Sie zudem Wohnungs- oder Hauseigentümer sind

Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück muss eine Restmülltonne vom Grundstückseigentümer bei der Abfallwirtschaft im Landratsamt (Tel.: 09161 92-3410) angemeldet werden. Auch eine Biotonne gehört dazu, soweit nicht alles organische Material, das auf dem Grundstück anfällt, hier auch ordnungsgemäß kompostiert wird. Die Stellung einer Papiertonne erfolgt kostenlos.

Sind Sie Autobesitzer?

Teilen Sie der KFZ-Zulassungsstelle am Landratsamt Neustadt/Aisch – Bad Windsheim bitte Ihre Adressänderung mit bzw. melden Sie Ihr Fahrzeug dort an, wenn Sie aus einem anderen Landkreis zuziehen.

Wenn Sie einen Hund haben

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer. Maßgeblich ist das Kalenderjahr. Bitte melden Sie Ihre(n) Hund(e) im VG-Rathaus an.