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Heiraten bei uns...

Sie interessieren sich für eine Eheschließung beim Standesamt Diespeck?

Achtung Terminvereinbarung erforderlich!

Für den Besuch im Pass-, Einwohnermelde-, Gewerbe-, Sozial- sowie Standesamt ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! Termine können Sie ganz einfach telefonisch oder per E-Mail bei jeweiligen Ansprechpartner vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, vielen Dank.

1. Wo kann man in der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck standesamtlich heiraten?

Heiraten können Sie am Sitz des Standesamtes im Rathaus in Diespeck. Für Bürger der Gemeinden Baudenbach, Gutenstetten und Münchsteinach besteht auch die Möglichkeit, vom ersten Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde in den dortigen Rathäusern getraut zu werden.

Zusätzlich bietet das Standesamt Diespeck noch die Gelegenheit, in einem besonderen Rahmen zu heiraten. Im Ortsteil Ehe wurde ein Trauzimmer in einem kleinen Fachwerkhaus auf dem Gelände des Erdbeerhofs Zehelein-Schemm eingerichtet. Nach der Trauung können Sie sich im Hof und Garten zu einem Sektempfang aufhalten.

Nähere Information zur Trauung in Ehe finden Sie hier: hochzeit-ehe.de

Hinweis: Für die Nutzung der Räumlichkeiten in Ehe fallen zusätzliche Kosten an.

2. Wann kann man heiraten?

Standesamtliche Trauungen in Diespeck sind von Montag bis Freitag (nicht an Feiertagen) möglich. An dafür festgelegten Samstagen können Trauungen bis spätestens 15.00 Uhr stattfinden. An Sonn- und Feiertagen werden keine Eheschließungen vorgenommen.
Die Termine für Trauungen in Baudenbach, Gutenstetten und Münchsteinach werden nach Absprache mit dem ersten Bürgermeister der Gemeinde vergeben.
Für das Trauzimmer in Ehe gibt es ein besonderes Terminreservierungsverfahren. Sie müssen die Reservierung schriftlich beantragen und dafür eine Gebühr entrichten. Das Reservierungsformular und ein Informationsblatt können Sie sich hier ausdrucken:

Für Terminreservierungen sollten Sie sich bitte immer mit dem Standesamt Diespeck in Verbindung setzen.

3. Welche Voraussetzungen gibt es um heiraten zu können?

Bevor Sie heiraten können, ist die Anmeldung der Eheschließung erforderlich, um die Ehefähigkeit prüfen zu können. Dazu müssen Sie vorher verschiedene Unterlagen besorgen und mitbringen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Wenn einer oder beide Verlobte ihren Wohnsitz in Baudenbach, Gutenstetten, Münchsteinach oder Diespeck haben, wenden Sie sich zur Anmeldung der Eheschließung an das Standesamt Diespeck. Sind Sie beide nicht hier gemeldet, ist das Wohnsitz-Standesamt zuständig, das die Unterlagen aber nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung an das Standesamt Diespeck weiterleiten kann.
Zur Anmeldung der Eheschließung müssen beide Verlobte beim Standesamt vorsprechen. In Ausnahmefällen kann einer der Partner sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. Sie müssen bitte folgende Unterlagen mitbringen, wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind, beide in Deutschland geboren wurden und bisher nicht verheiratet waren:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Aktuelle (nicht älter als 6 Monate) erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung, mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung. Diese Bescheinigung kann bei Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck vom Standesamt Diespeck ausgestellt werden.

  • Neu ausgestellter (nicht älter als 6 Monate) beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen vom Standesamt des Geburtsortes

Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.

Falls Sie

  • gemeinsame Kinder haben

  • im Ausland geboren wurden

  • schon einmal verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten

  • im Ausland geschieden wurden

  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben

  • ihre Namen geändert wurden

sollten Sie sich bitte mit dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt in Verbindung setzen und sich erkundigen, welche Unterlagen in Ihrem speziellen Einzelfall erforderlich sind. Die Anmeldung der Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig.

4. Was kostet eine standesamtliche Trauung?

  • Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen: 55,00 Euro

  • Ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr um 30,00 Euro pro Person.

  • Gebühren für die für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Urkunden und Unterlagen: je nach Einzelfall unterschiedlich.

  • Erweiterte Meldebescheinigung: 5,00 Euro

  • Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt: 40,00 Euro

  • Eheurkunde nach der Trauung: 12,00 Euro pro Stück

  • Trauungen am Samstag zusätzlich: 70,00 Euro

  • Reservierung und Nutzung des Trauzimmers im Ortsteil Ehe: Besondere Kosten

Daneben können noch weitere Gebühren und Auslagen anfallen.

5. Wie läuft eine standesamtliche Trauung ab?

  • Formalitäten: Daten der Eheschließenden und ggf. der Trauzeugen überprüfen

  • Ansprache des Standesbeamten/der Standesbeamtin

  • Erklärung der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen wollen

  • Ringtausch, falls gewünscht

  • Vorlesen der Niederschrift über die Eheschließung und Unterschriften

  • Überreichung der Eheurkunde

6. Wo kann ich nähere Informationen erhalten und Termine vereinbaren?

Standesamt Diespeck
Standesbeamtin
Brigitte Fischer
Tel. 09161/8885-19
E-Mail: brigitte.fischer@vg-diespeck.de