Achtung Terminvereinbarung erforderlich!
Für den Besuch im Pass-, Einwohnermelde-, Gewerbe-, Sozial- sowie Standesamt ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! Termine können Sie ganz einfach telefonisch oder per E-Mail bei jeweiligen Ansprechpartner vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, vielen Dank.
Hier geht's zur Terminvereinbarung.
Ausweise & Pässe
Zuständig Frau Maxine Schmidt
Zimmer: 007
Telefon: 09161/8885-20
E-Mail: maxine.schmidt@vg-diespeck.de
Personalausweis beantragen ab Ausweispflicht (ab 16 Jahren)
Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit
Persönliches Erscheinen, den Antrag können Sie nur vor Ort stellen
Erforderliche Unterlagen
Aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis, falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist
Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls
Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
Gebühren
22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Detaillierte Informationen zur Online-Nutzung erhalten Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de
Personalausweis beantragen vor Ausweispflicht (bis 16 Jahren)
Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit
Persönliches Erscheinen, den Antrag können Sie nur vor Ort stellen
Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter. Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
Aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate).
Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis. Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls
Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
hre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters (unter "Formulare": „Zustimmung zum Antrag auf einen Personalausweis für mein Kind“).
Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
Gebühren
22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Personalausweis, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
Vorläufiger Personalausweis Reisepass, Erst- oder Neuausstellung
Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit
Persönliches Erscheinen. Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. Das können nur Sie persönlich machen.
Erforderliche Unterlagen
Aktuelles, biometrisches Passfoto Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate). Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
Falls vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr alter Reisepass Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
Falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument
zum Beispiel
Ihr Personalausweis, falls Sie einen haben, oder
Ihr alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
Unter Umständen: Personenstandsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
Gebühren
wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 37,50 Euro
wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: 70,00 Euro
wenn Sie jünger als 24 Jahres sind Reisepass mit 48 Seiten: 59,50 Euro
wenn Sie 24 Jahre oder älter sind Reisepass mit 48 Seiten: 92,00 Euro
Reisepass, Express
Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit
Persönliches Erscheinen Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. Das können nur Sie persönlich machen.
Erforderliche Unterlagen
Aktuelles, biometrisches Passfoto Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate). Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
Falls vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr alter Reisepass Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
Falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument
zum Beispiel
Ihr Personalausweis, falls Sie einen haben, oder
Ihr alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
Unter Umständen: Personenstandsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
Gebühren
wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 69,50 Euro
wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: 102,00 Euro
wenn Sie jünger als 24 Jahre sind Reisepass mit 48 Seiten: 91,50 Euro
wenn Sie 24 Jahre oder älter sind Reisepass mit 48 Seiten: 124,00 Euro
Vorläufiger Reisepass
Nur wenn weder ein ePass noch ein ePass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird) rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Passes beträgt längstens 1 Jahr.
Er kann nicht verlängert werden.
Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe Internetseite Auswärtiges Amt)!
Voraussetzungen
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Auch Expresspassausstellung ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Erforderliche Unterlagen
• 1 aktuelles Lichtbild (Biometrie fähig und nicht älter als 6 Monate)
• Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise
z.B. Reisevertrag, Flugtickets o.ä.
• Staatsangehörigkeitsabfrage
• alter Reisepass
ist nur erforderlich, wenn der Reisepass noch nicht durch eine Passbehörde entwertet wurde
• Personalausweis
soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist
• Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,
o wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
o wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 26,00 Euro.
Beantragung eID-Karte für EU-Ausländer
Die Beantragung der eID-Karte ist geeignet für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Beantragung einer solchen Karte ist freiwillig.
Die eID-Karte ermöglicht Ihnen, Ihre Identität sicher und eindeutig gegenüber öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte. Ferner kann der Karteninhaber seine eID-Karte dafür verwenden, die im Chip gespeicherten Daten zum Zwecke der Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden zu übermitteln.
Die eID-Karte ist kein Ersatz für ein Ausweisdokument oder ein Reisedokument, daher fehlen Daten, wie zum Beispiel ein Lichtbild oder eine Unterschrift.
Auf der eID-Karte werden folgende Daten von Ihnen sichtbar aufgebracht
Seriennummer
Angabe der ausstellenden Behörde
letzter Tag der Gültigkeitsdauer
Zugangsnummer
Familienname
Vornamen
Tag und Ort der Geburt
Auf der eID-Karte werden folgende Daten von Ihnen elektronisch gespeichert
Familienname und Geburtsname,
Vornamen,
Doktorgrad,
Tag und Ort der Geburt,
Anschrift,
Staatsangehörigkeit,
Ordensname, Künstlername,
Dokumentenart und
letzter Tag der Gültigkeitsdauer
Ihre eID-Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt, diese verschickt einen PIN-Brief an Ihre angegebene Wohnanschrift. Mithilfe dieses Briefes, setzten Sie eine eigene sechsstellige PIN fest und können somit die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Das Mindestalter zur Beantragung einer eID-Karte beträgt 16 Jahre.
Gültigkeit
Die Karte hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und kann nicht verlängert werden. Vor Ablauf der Gültigkeit einer eID-Karte kann eine neue eID-Karte beantragt werden.
Befreiung von der Ausweispflicht
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen
Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
Kein gültiges Ausweis-Dokument
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel, weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
Deutsche Staatsangehörigkeit
Hauptwohnsitz in Berlin Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich) Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare“
Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
37,00 Euro