Achtung Terminvereinbarung erforderlich!

Für den Besuch im Pass-, Einwohnermelde-, Gewerbe-, Sozial- sowie Standesamt ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! Termine können Sie ganz einfach telefonisch oder per E-Mail bei jeweiligen Ansprechpartner vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, vielen Dank.

Hier geht's zur Terminvereinbarung.

Ausweise & Pässe

Zuständig Frau Maxine Schmidt

Zimmer: 007

Telefon: 09161/8885-20

E-Mail: maxine.schmidt@vg-diespeck.de

Personalausweis beantragen ab Ausweispflicht (ab 16 Jahren)

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Persönliches Erscheinen, den Antrag können Sie nur vor Ort stellen

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

  • Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis, falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist

  • Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden

Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls

  • Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder

  • Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.

  • Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls

  • Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,

  • Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.

Gebühren

  • 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind

  • 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

Detaillierte Informationen zur Online-Nutzung erhalten Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de

Personalausweis beantragen vor Ausweispflicht (bis 16 Jahren)

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Persönliches Erscheinen, den Antrag können Sie nur vor Ort stellen

  • Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter. Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles, biometrisches Passfoto. Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate).

  • Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis. Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.

  • Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden

Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls

  • Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder

  • Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.

  • Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls

  • Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,

  • hre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.

Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters (unter "Formulare": „Zustimmung zum Antrag auf einen Personalausweis für mein Kind“).

Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.

Gebühren

  • 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind

  • 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

Personalausweis, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung

Vorläufiger Personalausweis Reisepass, Erst- oder Neuausstellung

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Persönliches Erscheinen. Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. Das können nur Sie persönlich machen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles, biometrisches Passfoto Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate). Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.

  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr alter Reisepass Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.

  • Falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument

zum Beispiel

  • Ihr Personalausweis, falls Sie einen haben, oder

  • Ihr alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.

  • Unter Umständen: Personenstandsurkunde

Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,

  • falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,

  • falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.

Gebühren

  • wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 37,50 Euro

  • wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: 70,00 Euro

  • wenn Sie jünger als 24 Jahres sind Reisepass mit 48 Seiten: 59,50 Euro

  • wenn Sie 24 Jahre oder älter sind Reisepass mit 48 Seiten: 92,00 Euro

Reisepass, Express

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Persönliches Erscheinen Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. Das können nur Sie persönlich machen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles, biometrisches Passfoto Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate). Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.

  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr alter Reisepass Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.

  • Falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument

zum Beispiel

  • Ihr Personalausweis, falls Sie einen haben, oder

  • Ihr alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.

  • Unter Umständen: Personenstandsurkunde

Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,

  • falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,

  • falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.

Gebühren

  • wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 69,50 Euro

  • wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: 102,00 Euro

  • wenn Sie jünger als 24 Jahre sind Reisepass mit 48 Seiten: 91,50 Euro

  • wenn Sie 24 Jahre oder älter sind Reisepass mit 48 Seiten: 124,00 Euro

Vorläufiger Reisepass

Nur wenn weder ein ePass noch ein ePass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird) rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Passes beträgt längstens 1 Jahr.
Er kann nicht verlängert werden.

Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe Internetseite Auswärtiges Amt)!

Voraussetzungen

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Auch Expresspassausstellung ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen

• 1 aktuelles Lichtbild (Biometrie fähig und nicht älter als 6 Monate)
• Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise
z.B. Reisevertrag, Flugtickets o.ä.
• Staatsangehörigkeitsabfrage
• alter Reisepass
ist nur erforderlich, wenn der Reisepass noch nicht durch eine Passbehörde entwertet wurde
• Personalausweis
soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist
• Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,
o wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
o wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden.

Gebühren

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 26,00 Euro.

Beantragung eID-Karte für EU-Ausländer

Die Beantragung der eID-Karte ist geeignet für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Beantragung einer solchen Karte ist freiwillig.

Die eID-Karte ermöglicht Ihnen, Ihre Identität sicher und eindeutig gegenüber öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte. Ferner kann der Karteninhaber seine eID-Karte dafür verwenden, die im Chip gespeicherten Daten zum Zwecke der Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden zu übermitteln.

Die eID-Karte ist kein Ersatz für ein Ausweisdokument oder ein Reisedokument, daher fehlen Daten, wie zum Beispiel ein Lichtbild oder eine Unterschrift.

Auf der eID-Karte werden folgende Daten von Ihnen sichtbar aufgebracht

  • Seriennummer

  • Angabe der ausstellenden Behörde

  • letzter Tag der Gültigkeitsdauer

  • Zugangsnummer

  • Familienname

  • Vornamen

  • Tag und Ort der Geburt

Auf der eID-Karte werden folgende Daten von Ihnen elektronisch gespeichert

  • Familienname und Geburtsname,

  • Vornamen,

  • Doktorgrad,

  • Tag und Ort der Geburt,

  • Anschrift,

  • Staatsangehörigkeit,

  • Ordensname, Künstlername,

  • Dokumentenart und

  • letzter Tag der Gültigkeitsdauer

Ihre eID-Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt, diese verschickt einen PIN-Brief an Ihre angegebene Wohnanschrift. Mithilfe dieses Briefes, setzten Sie eine eigene sechsstellige PIN fest und können somit die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Das Mindestalter zur Beantragung einer eID-Karte beträgt 16 Jahre.

Gültigkeit

Die Karte hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und kann nicht verlängert werden. Vor Ablauf der Gültigkeit einer eID-Karte kann eine neue eID-Karte beantragt werden.

Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben

Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen

  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.

  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.

  • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.

  • Kein gültiges Ausweis-Dokument

Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel, weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Hauptwohnsitz in Berlin Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich) Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare“

  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes

  • Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass

  • Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:

  • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis

  • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

  • 37,00 Euro