Achtung Terminvereinbarung erforderlich!

Für den Besuch im Pass-, Einwohnermelde-, Gewerbe-, Sozial- sowie Standesamt ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! Termine können Sie ganz einfach telefonisch oder per E-Mail bei jeweiligen Ansprechpartner vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, vielen Dank.

Standesamt

Ansprechpartnerin:

Standesbeamtin Brigitte Fischer

Telefon: 09161/8885-19
Fax: 09161/8885-27
E-Mail: brigitte.fischer@vg-diespeck.de

Eheschließung

Hinweise zur Eheschließung und zur Anmeldung der Eheschließung siehe unter "Lebenslagen - Heiraten bei uns".

Ausstellung von Personenstandsurkunden

Sie erhalten beim Standesamt Diespeck Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), wenn dieser in Diespeck beurkundet wurde. Auch die Personenstandsregister der Gemeinden Baudenbach, Gutenstetten und Münchsteinach sowie die Personenstandregister der früher selbständigen Gemeinden Abtsgreuth, Altershausen, Bergtheim, Dettendorf, Frankenfeld, Hambühl, Mönchsberg, Neuebersbach, Pahres, Reinhardshofen, Rockenbach, Roßbach und Stübach werden beim Standesamt Diespeck geführt.

Folgende Urkunden werden ausgestellt:

Geburtenregister

Beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Ausdruck
Geburtsurkunde
Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachiger Auszug)

Eheregister

Beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Ausdruck
Eheurkunde
Internationale Heiratsurkunde (mehrsprachiger Auszug)

Sterberegister

Beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigter Ausdruck
Sterbeurkunde
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachiger Ausdruck)

Wie erhalten Sie eine Urkunde:

Durch persönliche Vorsprache beim Standesamt: Bitte weisen Sie sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.

Telefonisch: Identität und Berechtigung des Antragstellers muss nachgewiesen werden

Durch schriftlichen Antrag: per E-Mail, per Fax oder per Post: Identität und Berechtigung des Antragstellers muss nachgewiesen werden

Berechtigung:

Sie sind berechtigt, Urkunden von sich selbst, von Verwandten in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) sowie von Ihrem Ehegatten zu erhalten. Sollten Sie Urkunden von einer anderen Person benötigen, legen Sie bitte eine Vollmacht dieser Person oder einen sonstigen Nachweis über Ihr rechtliches Interesse vor.

Gebühren:
Gebühren für die Ausfertigung einer Urkunde: 12,00 Euro pro Urkunde

Bezahlung:

- Bargeld (Kartenzahlung zurzeit nicht möglich) bei persönlicher Abholung
- Überweisung vorab (Bankverbindung teilen wir auf Anfrage mit)

Hinweis zur Ausstellung von älteren Urkunden:
Seit der Reform des Personenstandsrechts zum 01.01.2009 stellt das Standesamt nur noch Urkunden aus Personenstandsregistern aus, deren Fortführungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Es gelten folgende Fristen:
- Eheregister 80 Jahre
- Geburtenregister 110 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre

Aus älteren Einträgen können nur Archivkopien erstellt werden.

Kirchenaustritt

In Bayern ist für den Kirchenaustritt die Mitwirkung des Standesamtes erforderlich.
Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz.

Der Austritt kann mündlich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt erklärt werden. Sie müssen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Über die Austrittserklärung wird vom Standesamt eine Niederschrift aufgenommen.

Sie können Ihren Austritt auch schriftlich erklären. Dazu muss Ihre Unterschrift aber von einem Notar öffentlich beglaubigt werden. Die notariell beglaubigte Erklärung muss anschließend dem zuständigen Standesamt übersandt werden.

Eine schriftliche Erklärung durch einen einfachen Brief oder einer E-Mail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.

Gebühren:
Die Gebühren für die Aufnahme einer Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung mit Ausstellung einer Bestätigung über die Austrittserklärung betragen 35,00 Euro pro Person.

Vaterschaftsanerkennung

Neben anderen Behörden (z.B. Jugendamt) können Sie die Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt beurkunden lassen.
Wegen der vorzulegenden Unterlagen setzen Sie sich bitte vorher mit dem Standesamt in Verbindung.

Beurkundung von Erklärungen zur Namensführung

Wegen der vielen verschiedenen Arten der Erklärungen zur Namensführung und der dafür vorzulegenden Urkunden und Unterlagen, setzen Sie sich bitte vorher mit dem Standesamt in Verbindung.