Achtung Terminvereinbarung erforderlich!

Für den Besuch im Pass-, Einwohnermelde-, Gewerbe-, Sozial- sowie Standesamt ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! Termine können Sie ganz einfach telefonisch oder per E-Mail bei jeweiligen Ansprechpartner vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, vielen Dank.

Renten & Soziales

Zuständig Frau Simone Hofmann

Zimmer: 006

Telefon: 09161/8885-18

E-Mail: simone.hofmann@vg-diespeck.de

Rentenangelegenheiten

Grundsätzliches

Für alle Rentenangelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Zur Vorbereitung der Termine benötigen wir IMMER Ihre Sozialversicherungsnummer sowie eine Telefonnummer, damit wir Sie vor dem Termin kontaktieren können. Terminanfragen die ohne diese Daten gestellt werden, können wir nicht bearbeiten.

Unsere Leistungen

Klärung ihres Versicherungskontos der Rentenversicherung

Sie wurde aufgefordert eine Klärung Ihres Versicherungskontos vorzunehmen (erstmalig oder Folge-Kontenklärung) und benötige dabei Unterstützung.

Im Versicherungskonto sind Ihre bereits gemeldeten Beschäftigungszeiten ebenso wie z.B. gemeldete Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit gespeichert. Nur mit einem vollständig und korrekt gespeicherten Versicherungskonto, können Sie Ihre persönliche Altersvorsorge richtig planen. Wenn Sie dafür bisher nicht berücksichtigte rentenrechtliche Zeiten aufnehmen und klären lassen wollen, dann können Sie im Versicherungsamt Nachweise einreichen und so Ihr Versicherungskonto vervollständigen.

Erforderliche Unterlagen

  • vorhandene Nachweise für bisher nicht berücksichtigte Zeiten

  • Personalausweis

Einforderung einer Rentenauskunft

Sie benötigen eine detaillierte Rentenauskunft, die Ihren aktuellen Versicherungsverlauf enthält und Ihnen ausführliche Informationen zur Altersrente Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente gibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer

Altersrente beantragen

Wenn Sie eine Rente nach der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen möchten, können Sie den Antrag gerne bei uns stellen. Der Antrag wird an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen

  • Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer

  • ggf. vorhanden Rentenauskunft (siehe auch „Einforderung einer Rentenauskunft“)

  • gültiger Personalausweis

  • Geburtsurkunde

  • Anschrift und Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse

  • persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke

  • Bankverbindung (BIC und IBAN)

  • bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Jobcenter)

  • Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kinder bzw. Familienstammbuch) wenn der verminderte Beitragssatz zur Pflegeversicherung beantragt wird

  • für Beamte: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle

Für die Altersrente ggf. zusätzlich notwendig

  • Zeiträume der Arbeitslosigkeit,

  • letzter Bescheid der Agentur für Arbeit,

  • Altersteilzeitvertrag,

  • Schwerbehindertenausweis,

  • bei Weiterarbeit: Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes

Hinterbliebenenrente beantragen

Haben Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, können Sie den Antrag gerne bei uns stellen. Der Antrag wird an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen

  • Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer

  • gültiger Personalausweis

  • Geburtsurkunde

  • Anschrift und Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse

  • persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke

  • Bankverbindung (BIC und IBAN)

  • bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Jobcenter)

  • ggf. Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kinder bzw. Familienstammbuch)

  • für Beamte: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle

Für die Witwen-/Witwerrente ggf. zusätzlich notwendig

  • Sterbeurkunde der Partnerin oder des Partners

  • Heiratsurkunde,

  • Geburtsurkunde der Kinder,

  • Angaben zu eigenen Einkünften,

  • bei Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/ eingetragenen Lebenspartnerschaft (gilt nicht bei Rentensplitting)

Für die Waisenrente zusätzlich notwendig

  • Sterbeurkunde des Elternteils,

  • Geburtsurkunde der Waise

Bei Waisen über 18 Jahren ggf. zusätzlich notwendig

  • Ausbildungsnachweis,

  • Bescheinigung über das soziale/ ökologische Jahr, Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst,

  • Einkommensnachweise,

  • Dienstzeitbescheinigung bei Wehr- oder Zivildienst

Erwerbsminderungsrente beantragen

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente nach der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen möchten, können Sie den Antrag gerne bei uns stellen. Der Antrag wird an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen

  • Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer

  • ggf. vorhanden Rentenauskunft (siehe auch „Einforderung einer Rentenauskunft“)

  • gültiger Personalausweis

  • Geburtsurkunde

  • Anschrift und Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse

  • persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke

  • Bankverbindung (BIC und IBAN)

  • bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Jobcenter)

  • Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kinder bzw. Familienstammbuch) wenn der verminderte Beitragssatz zur Pflegeversicherung beantragt wird

Für die Erwerbsminderungsrente zusätzlich notwendig:

  • Gesundheitsstörungen,

  • Anschriften der behandelten Ärzte,

  • aktuelle Arztberichte,

  • alle Nachweise über ärztliche Untersuchungen durch öffentliche Stellen (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter),

  • Nachweise über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte,

  • chronologische Aufstellung der Beschäftigungen mit Lohn- oder Gehaltsgruppe,

  • letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit

Schwerbehindertenantrag

Erstantrag auf Feststellung bzw. Antrag auf Erhöhung wegen Verschlimmerung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung zur Feststellung eines Grades der Behinderung sowie entsprechender Merkzeichen.
Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts besteht, wenn ein Mensch körperliche, seelische, geistige oder sinnesbeeinträchtigende Gesundheitsstörungen hat, die Auswirkungen auf die Teilhabe an der Gesellschaft haben.
Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die im Schwerbehindertenbescheid festgestellt werden und in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Die dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen.
Mit der Zuerkennung eines Grades der Behinderung und/oder bestimmter Merkzeichen können im privaten und beruflichen Alltag sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, um behinderungsbedingte Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen.

Erforderliche Unterlagen

  • soweit vorhanden medizinische Unterlagen über die vorliegenden Gesundheitsstörungen (Die Unterlagen sollten nicht älter sein als zwei Jahre.)

Mögliche beizufügende Unterlagen

  • Hausarztbefundbericht(e)

  • Facharztbefundbericht(e)

  • Krankenhausberichte

  • Reha-Entlassungsberichte

  • Pflegegutachten

Zusätzlich soweit vorhanden

  • Rentengutachten

  • Gutachten Berufsgenossenschaft

  • Blutzuckertagebuch (bei Diabetes)

  • Schmerztagebücher

  • Sehtests (bei Sehschwäche)

Wenn ihnen selbst keine Unterlagen vorliegen, müssten sie durch Unterschrift einer entsprechende Einwilligungserklärung ihr Einverständnis dazu geben, dass sich die zuständige Stelle, Unterlagen über ihren Gesundheitszustand im erforderlichen Umfang bei den von Ihnen im Antrag angegebenen Ärzten einholen darf.

Parkerleichterung für Schwerbehinderte Menschen

Eine Bewilligung einer Parkerleichterung ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Schwerbehinderter Mensch mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen (Merkzeichen aG) Es sind solche Personen berechtigt, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können

  • oder Schwerbehinderte (auch blinde) Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen (Merkzeichen aG) die keine Fahrerlaubnis besitzen aber auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und sich nur mit fremder Hilfe bewegen können

  • beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis / Schwerbeschädigtenausweis

  • Lichtbild

  • ggf. Bescheid über Bewilligung Pflegegrad

Rundfunkbeitrag Befreiung oder Ermäßigung beantragen

Antragsstellung Bei Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung.

Eine Befreiung / Ermäßigung ist aus folgenden Gründen möglich

  1. soziale Gründe:

Bezug von

  • ALG II (Hartz IV)

  • Grundsicherung

  • BAföG

  • Berufsausbildungsbeihilfe

  • Sozialhilfe

  • Ausbildungsgeld

  • Asylbewerberleistungen

  • Hilfen zur Pflege

  1. gesundheitliche Gründe:

  • Blinde oder sehbehinderte Menschen mit GdB von wenigstens 60

  • Behinderte Menschen mit GdB von wenigstens 80

  • Hörgeschädigte oder gehörlose Menschen

  • Taubblinde Menschen

  • Sonderfürsorgeberechtigte

Erforderliche Unterlagen

  • Bewilligungsbescheid über die Leistung die sie beziehen

  • Schwerbehindertenausweis

Anträge auf Grundsicherung, Grundsicherung im Alter, Wohngeldanträge

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung gegenüber den bewilligenden Stellen des Landratsamtes.

Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie vorab beim Sachgebiet Sozialwesen des Landratsamtes Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim.

Über die folgenden Verlinkungen gelangen Sie direkt auf die entsprechenden Seiten des Landratsamtes:

Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim: Dienstleistungen (kreis-nea.de)
Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim: Abteilungen (kreis-nea.de)
Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim: Formulare (kreis-nea.de)

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung

  • Die Erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Antrag der gestellt werden soll, ebenfalls vor Antragsstellung, beim Landratsamt abzufragen.