Achtung Terminvereinbarung erforderlich!
Für den Besuch im Pass-, Einwohnermelde-, Gewerbe-, Sozial- sowie Standesamt ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! Termine können Sie ganz einfach telefonisch oder per E-Mail bei jeweiligen Ansprechpartner vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, vielen Dank.
Renten & Soziales
Zuständig Frau Simone Hofmann
Zimmer: 006
Telefon: 09161/8885-18
E-Mail: simone.hofmann@vg-diespeck.de
Rentenangelegenheiten
Grundsätzliches
Für alle Rentenangelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Zur Vorbereitung der Termine benötigen wir IMMER Ihre Sozialversicherungsnummer sowie eine Telefonnummer, damit wir Sie vor dem Termin kontaktieren können. Terminanfragen die ohne diese Daten gestellt werden, können wir nicht bearbeiten.
Unsere Leistungen
Klärung ihres Versicherungskontos der Rentenversicherung
Sie wurde aufgefordert eine Klärung Ihres Versicherungskontos vorzunehmen (erstmalig oder Folge-Kontenklärung) und benötige dabei Unterstützung.
Im Versicherungskonto sind Ihre bereits gemeldeten Beschäftigungszeiten ebenso wie z.B. gemeldete Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit gespeichert. Nur mit einem vollständig und korrekt gespeicherten Versicherungskonto, können Sie Ihre persönliche Altersvorsorge richtig planen. Wenn Sie dafür bisher nicht berücksichtigte rentenrechtliche Zeiten aufnehmen und klären lassen wollen, dann können Sie im Versicherungsamt Nachweise einreichen und so Ihr Versicherungskonto vervollständigen.
Erforderliche Unterlagen
vorhandene Nachweise für bisher nicht berücksichtigte Zeiten
Personalausweis
Einforderung einer Rentenauskunft
Sie benötigen eine detaillierte Rentenauskunft, die Ihren aktuellen Versicherungsverlauf enthält und Ihnen ausführliche Informationen zur Altersrente Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente gibt.
Erforderliche Unterlagen
Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer
Altersrente beantragen
Wenn Sie eine Rente nach der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen möchten, können Sie den Antrag gerne bei uns stellen. Der Antrag wird an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer
ggf. vorhanden Rentenauskunft (siehe auch „Einforderung einer Rentenauskunft“)
gültiger Personalausweis
Geburtsurkunde
Anschrift und Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse
persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
Bankverbindung (BIC und IBAN)
bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Jobcenter)
Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kinder bzw. Familienstammbuch) wenn der verminderte Beitragssatz zur Pflegeversicherung beantragt wird
für Beamte: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
Für die Altersrente ggf. zusätzlich notwendig
Zeiträume der Arbeitslosigkeit,
letzter Bescheid der Agentur für Arbeit,
Altersteilzeitvertrag,
Schwerbehindertenausweis,
bei Weiterarbeit: Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes
Hinterbliebenenrente beantragen
Haben Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, können Sie den Antrag gerne bei uns stellen. Der Antrag wird an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer
gültiger Personalausweis
Geburtsurkunde
Anschrift und Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse
persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
Bankverbindung (BIC und IBAN)
bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Jobcenter)
ggf. Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kinder bzw. Familienstammbuch)
für Beamte: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
Für die Witwen-/Witwerrente ggf. zusätzlich notwendig
Sterbeurkunde der Partnerin oder des Partners
Heiratsurkunde,
Geburtsurkunde der Kinder,
Angaben zu eigenen Einkünften,
bei Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/ eingetragenen Lebenspartnerschaft (gilt nicht bei Rentensplitting)
Für die Waisenrente zusätzlich notwendig
Sterbeurkunde des Elternteils,
Geburtsurkunde der Waise
Bei Waisen über 18 Jahren ggf. zusätzlich notwendig
Ausbildungsnachweis,
Bescheinigung über das soziale/ ökologische Jahr, Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst,
Einkommensnachweise,
Dienstzeitbescheinigung bei Wehr- oder Zivildienst
Erwerbsminderungsrente beantragen
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente nach der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen möchten, können Sie den Antrag gerne bei uns stellen. Der Antrag wird an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
Renten- bzw. Sozialversicherungsnummer
ggf. vorhanden Rentenauskunft (siehe auch „Einforderung einer Rentenauskunft“)
gültiger Personalausweis
Geburtsurkunde
Anschrift und Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse
persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
Bankverbindung (BIC und IBAN)
bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Jobcenter)
Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde Kinder bzw. Familienstammbuch) wenn der verminderte Beitragssatz zur Pflegeversicherung beantragt wird
Für die Erwerbsminderungsrente zusätzlich notwendig:
Gesundheitsstörungen,
Anschriften der behandelten Ärzte,
aktuelle Arztberichte,
alle Nachweise über ärztliche Untersuchungen durch öffentliche Stellen (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter),
Nachweise über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte,
chronologische Aufstellung der Beschäftigungen mit Lohn- oder Gehaltsgruppe,
letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit
Schwerbehindertenantrag
Erstantrag auf Feststellung bzw. Antrag auf Erhöhung wegen Verschlimmerung
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung zur Feststellung eines Grades der Behinderung sowie entsprechender Merkzeichen.
Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts besteht, wenn ein Mensch körperliche, seelische, geistige oder sinnesbeeinträchtigende Gesundheitsstörungen hat, die Auswirkungen auf die Teilhabe an der Gesellschaft haben.
Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die im Schwerbehindertenbescheid festgestellt werden und in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Die dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen.
Mit der Zuerkennung eines Grades der Behinderung und/oder bestimmter Merkzeichen können im privaten und beruflichen Alltag sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, um behinderungsbedingte Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen.
Erforderliche Unterlagen
soweit vorhanden medizinische Unterlagen über die vorliegenden Gesundheitsstörungen (Die Unterlagen sollten nicht älter sein als zwei Jahre.)
Mögliche beizufügende Unterlagen
Hausarztbefundbericht(e)
Facharztbefundbericht(e)
Krankenhausberichte
Reha-Entlassungsberichte
Pflegegutachten
Zusätzlich soweit vorhanden
Rentengutachten
Gutachten Berufsgenossenschaft
Blutzuckertagebuch (bei Diabetes)
Schmerztagebücher
Sehtests (bei Sehschwäche)
Wenn ihnen selbst keine Unterlagen vorliegen, müssten sie durch Unterschrift einer entsprechende Einwilligungserklärung ihr Einverständnis dazu geben, dass sich die zuständige Stelle, Unterlagen über ihren Gesundheitszustand im erforderlichen Umfang bei den von Ihnen im Antrag angegebenen Ärzten einholen darf.
Parkerleichterung für Schwerbehinderte Menschen
Eine Bewilligung einer Parkerleichterung ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Schwerbehinderter Mensch mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen (Merkzeichen aG) Es sind solche Personen berechtigt, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können
oder Schwerbehinderte (auch blinde) Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen (Merkzeichen aG) die keine Fahrerlaubnis besitzen aber auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und sich nur mit fremder Hilfe bewegen können
beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis / Schwerbeschädigtenausweis
Lichtbild
ggf. Bescheid über Bewilligung Pflegegrad
Rundfunkbeitrag Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Antragsstellung Bei Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung.
Eine Befreiung / Ermäßigung ist aus folgenden Gründen möglich
soziale Gründe:
Bezug von
ALG II (Hartz IV)
Grundsicherung
BAföG
Berufsausbildungsbeihilfe
Sozialhilfe
Ausbildungsgeld
Asylbewerberleistungen
Hilfen zur Pflege
gesundheitliche Gründe:
Blinde oder sehbehinderte Menschen mit GdB von wenigstens 60
Behinderte Menschen mit GdB von wenigstens 80
Hörgeschädigte oder gehörlose Menschen
Taubblinde Menschen
Sonderfürsorgeberechtigte
Erforderliche Unterlagen
Bewilligungsbescheid über die Leistung die sie beziehen
Schwerbehindertenausweis
Anträge auf Grundsicherung, Grundsicherung im Alter, Wohngeldanträge
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung gegenüber den bewilligenden Stellen des Landratsamtes.
Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie vorab beim Sachgebiet Sozialwesen des Landratsamtes Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim.
Über die folgenden Verlinkungen gelangen Sie direkt auf die entsprechenden Seiten des Landratsamtes:
Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim: Dienstleistungen (kreis-nea.de)
Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim: Abteilungen (kreis-nea.de)
Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim: Formulare (kreis-nea.de)
Erforderliche Unterlagen zur Beantragung
Die Erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Antrag der gestellt werden soll, ebenfalls vor Antragsstellung, beim Landratsamt abzufragen.