Amtsblatt & Bürgerbüro
Amts- und Mitteilungsblatt
Zuständig Frau Annika Wick
Zimmer: 001
Telefon: 09161/8885-11
E-Mail: amtsblatt@vg-diespeck.de
Ihre Anzeige im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck
Das Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck erscheint wöchentlich, jeweils donnerstags. Der Redaktionsschluss ist gewöhnlich am vorausgehenden Sonntag um 24.00 Uhr. An Feiertagen kann es zu Redaktionsschlussänderungen kommen, diese werden im Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Das Amts- und Mitteilungsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte (ca. 3.200 Stück) der Verwaltungsgemeinschaft kostenfrei verteilt.
Wir bieten Ihnen Anzeigen in Vierfarbdruck und in Schwarz/Weiß an, nachfolgende Anzeigengrößen werden angeboten (siehe Mediadaten PDF-Datei).
Mediadaten 2024
So funktioniert´s
Bitte informieren Sie sich über die angebotenen Anzeigengrößen und die damit verbundenen Kosten.
Nun gestalten Sie ihre Anzeige in der gewünschten Anzeigengröße. (Sollten Sie nicht die Möglichkeit zur Gestaltung haben, übernehmen wir dies gegen einen Aufpreis für Sie.)
Bitte schicken Sie eine E-Mail an amtsblatt@vg-diespeck.de mit folgendem Inhalt:
die gestaltete Anzeige als PDF-Datei oder JPEG im Anhang
(sollten Sie die Anzeige nicht selbst gestalten, genügt es anstelle der Anzeige den
gewünschten Anzeigentext zu übermitteln)
die gewünschte Größe
den Farbwunsch
die Rechnungsanschrift
den gewünschten Erscheinungstermin
Beglaubigungen von Originaldokumente
Die Gebühr (mindestens 5,00 Euro) richtet sich nach Zahl und Umfang der beglaubigten Kopien. Bitte beachten Sie: Es gibt auch Dokumente, die nicht beglaubigt werden dürfen (z.B. Personenstandsurkunden) – fragen Sie daher bei uns an.
Führerscheinanträge
Unser Bürgeramt ist Annahmestelle für alle Arten von Fahrerlaubnisanträgen. Für anfallende Fachfragen und -auskünfte steht überdies das Landratsamt Neustadt/Aisch- Bad Windsheim zur Verfügung.
Dieses finden Sie in der Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a. d. Aisch, Tel. 09161/ 92-0. Bitte verlangen Sie dort die Führerscheinstelle.
Bei der Beantragung müssen alle benötigten Unterlagen (wie z.B. Personalausweis, Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Kurs usw.) abgegeben werden, ansonsten kann der Antrag nicht angenommen werden.
Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro an.
Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszug
Bei der Beantragung muss der Personalausweis vorgelegt werden. Es fällt eine Gebühr von 13,00 Euro an. Bei Führungszeugnissen, welche für eine Behörde benötigt werden sowie bei Gewerbezentral-registerauskünften ist immer die Adresse der Behörde und der Verwendungszweck anzugeben.
Für die Ausstellung muss mit einer Dauer von mindestens 10 Tagen gerechnet werden. Zudem gibt es die Möglichkeit beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen.
Folgende Anträge können dort online gestellt werden:
Antrag auf Führungszeugnis für private Zwecke
Antrag auf Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
Nähere Infos gibt es auf der Homepage des Bundesamt für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de).